Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines
Die folgenden Bedingungen sind Grundlage eines jeden Geschäftes. Sie werden auch dann Vertragsinhalt, wenn der Besteller von diesen abweichende Bedingungen verwendet. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.


2. Angebot
2.1
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Soweit zu dem Angebot Zeichnungen, Abbildungen, Maß-und Gewichtsangaben etc. gehören, sind geringfügige oder handelsübliche Abweichungen und Abänderungen möglich, so daß sie insofern nur annähernd gelten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Wir behalten uns an dem Angebot mit den zugehörigen Unterlagen ein Eigentums und Urheberrecht vor. Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Verwirklichung durch Dritte ist nicht zulässig.
2.2
Wir behalten uns das Recht vor, unter Beibehaltung der wesentlichen Merkmale an dem jeweils beschriebenen oder abgebildeten Artikel jederzeit und ohne besondere Anzeige eine Änderung vorzunehmen. Bei Kalkulations-oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor.


3.
Der Besteller ist an seinen Vertragsantrag drei Wochen gebunden. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigen, die Lieferung oder Leistung ausgeführt haben oder mit der Ausführung der Leistung bzw. der Lieferung beginnen.


4. Preise, Gefahrübergang
4.1
An vertraglich vereinbarte Preise für unsere Lieferungen halten wir uns vier Monate gebunden. Bei später vereinbartem Liefertermin oder wenn der Besteller zudem in § 24 AGB-Gesetz erwähnten Personenkreis gehört, liefern oder leisten wir zu unserem am Tage des Gefahrenübergangs gültigen Preise ohne vorherige Benachrichtigung des Bestellers. Nicht Kaufleute sind in diesem Fall zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine etwaige Preiserhöhung den Anstieg der Lebenshaltungskosten zwischen der Bestellung und der Auslieferung nicht nur unerheblich überschreitet.
4.2
Der Versand erfolgt -sofern nicht frachtfreie Lieferung vereinbart ist -auf Rechnung des Bestellers. Bei allen Lieferungen -auch bei frachtfreien oder bei Frachtvorlage -geht die Gefahr des zufälligen Unterganges mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer oder unserer eigens zur Ausführung der Versendung oder des Transportes bestimmtes Personal auf den Besteller über.
4.3
Versicherungen gegen Schäden aller Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch
des Bestellers und auf dessen Kosten vorgenommen.


5. Lieferung
5.1
Angaben von Lieferzeiten oder Herstellungsdaten gelten nur dann als verbindlich, wenn sie schriftlich durch uns bestätigt wurden. Die angegebenen Lieferfristen werden nach Maßgabe der bestehenden Verhältnisse gewissenhaft abgegeben und nach Möglichkeit eingehalten. Die Lieferfrist gilt dann als eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Werk oder Auslieferungslager verlassen hat
oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft gemeldet ist.
5.2
Behördliche Anordnungen oder Maßnahmen, höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Verkehrs-und Betriebsstörungen oder Rohstoffmangel und jede andere Behinderung der Lieferung befreien uns für deren Dauer von der Verpflichtung der Leistung. Wird die Behinderung voraussichtlich in absehbarer Zeit nicht wegfallen, sind wir berechtigt, die Lieferung einzustellen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne das den Käufer Ansprüche auf Nachlieferung oder Schadenersatz zustehen. Von einer Einschränkung der Lieferung bzw. teilweisen Rücktritt werden wir den Besteller unverzüglich unterrichten. Ihm steht das Recht zu, auch die Erfüllung der restlichen Verbindlichkeiten abzulehnen, wenn die Teillieferung für Ihn wertlos ist. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei Unterlieferung eintreten.
5.3
Überschreiten wir die vereinbarte Lieferzeit, so hat der Auftraggeber das Recht, mittels eingeschriebenen Briefes eine Nachfrist von 2 Wochen zu setzen, mit der ausdrücklichen Erklärung, daß er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehnen und vom Vertrag zurücktreten wird.


6. Gewährleistung
6.1
Beanstandungen von Lieferungen oder Leistungen können durch Kaufleute oder vergleichbare Institutionen nur innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt schriftlich geltend gemacht werden. Nichtkaufleute müssen offensichtliche Mängel innerhalb von 8 Tagen schriftlich rügen. Für versteckte Mängel gelten hier die gesetzlichen Bestimmungen.
6.2
Erfolgt die Mängelrüge rechtzeitig, hat der Besteller Anspruch auf Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Erst nach dreimaligen Fehlschlagen von Nachbesserungen oder Ersatzlieferung kann der Besteller Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen.
6.3
Im übrigen gilt auch gegenüber diesem Personenkreis, daß Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund -uns gegenüber nur geltend gemacht werden können, wenn ein eventueller Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Dies gilt insbesondere auch für Mangelfolgeschäden. Für fehlerhafte Produktbeschreibungen, falsche technische Daten und fehlerhafte Bedienungsanleitungen des Herstellers übernehmen wir keine
Haftung.
6.4
Im übrigen gelten für die Dauer der Gewährleistung die gesetzlichen Vorschriften.
6.5
Zum Nachweis von Gewährleistungsansprüchen und evtl. Garantieansprüchen ist der Abnehmer verpflichtet, den Garantienachweis zusammen mit der Rechnung bei Geltendmachung vorzulegen.


7. Zahlung, Verzug
7.1
Soweit im Angebot andere Zahlungsbedingungen nicht genannt sind, sind alle Rechnungsbeträge sofort ohne Abzug zu zahlen.
7.2
Ergeben sich nach Vertragsabschluß begründete Bedenken hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Bestellers oder seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, so steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl Vorkasse oder Sicherheitsleistung innerhalb einer Woche vom Besteller zu verlangen. Wir haben auch wahlweise das Recht, die Ausführung des Auftrages zu unterbrechen und sofortige Abrechnung zu verlangen; Im Weigerungsfall sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht dem Auftraggeber ein Schadensersatzanspruch nicht zu.
7.3
Der Besteller kann nicht wegen etwaiger Gegenansprüche seine Leistungen verweigern oder sie zurückhalten, sowie mit Gegenansprüchen aufrechnen, es sei denn, diese Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtzeitig festgestellt.
7.4
Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank fällig. Gegenüber Kaufleuten werden ab Erhalt der Ware bzw. ab gegebenenfalls vereinbarten Fälligkeitstag Fälligkeitszinsen in gleicher Höhe erhoben, sofern ein beiderseitiges Handelsgeschäft nach § 353 HGB vorliegt.
7.5
Unsere Forderungen werden insgesamt -auch bei Stundung -sofort fällig, sobald der Besteller mit einer Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten in Verzug gerät oder Schecks zu Protest gehen, der Besteller die Zahlungen einstellt, Überschuldet ist, über sein Vermögen Vergleichs-oder Konkursverfahren eröffnet wurde bzw. mangels Masse die Eröffnung abgelehnt wurde. Wir sind berechtigt, in den oben genannten Fällen Vorbehaltsware zurückzufordern und vom Vertrag zurückzutreten.


8. Eigentumsvorbehalt
8.1
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung der Parteien vor, und zwar auch, soweit es sich um Forderungen aus früheren Lieferungen oder Leistungen handelt. Der Besteller darf über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände nicht verfügen, außer wenn diese mit der Bestimmung an ihn geliefert worden sind, daß sie in ordnungsgemäßen Geschäftsgang verarbeitet, eingebaut oder weiter veräußert werden dürfen.
8.2
Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet oder erfolgt eine
sonstige Verfügung durch Dritte, hat der Besteller uns sofort umfassend zu unterrichten und den Dritten auf unsere Rechte aufmerksam zu machen. Durch unsere Intervention entstehende Kosten gehen zu lasten des Bestellers.
8.3
Die Be- oder Verarbeitung von Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten.
8.4
Im Falle der Weiterveräußerung der Ware tritt der Besteller schon jetzt seine Ansprüche gegen seinen Kunden bis zur Höhe der sich aus diesem Vertrag ergebenden Ansprüche an uns ab. Wir sind berechtigt, und der Besteller auf unser Verlangen verpflichtet, dem Kunden die Abtretung schriftlich anzuzeigen. Ggf. hat der Besteller auch im Wege des verlängerten Eigentumsvorbehalts uns das Eigentum an den Gegenständen über seinen Kunden vorzubehalten.


9.
9.1
Alle Nebenabreden und Vertragsänderungen sind ausschließlich in schriftlicher
Form gültig.
9.2
Der Vertrag und unsere Geschäftsbedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen gültig.
9.3
Der Erfüllungsort ist für beide Teile der Sitz unserer gewerblichen Niederlassung. Soweit der Besteller Vollkaufmann, eine Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand für sämtliche, sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz unserer gewerblichen Niederlassung. Dies gilt auch für Scheckforderungen.
9.4
Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

STOLL Computersysteme GmbH | Starnberger Straße 17 | 82131 Gauting | Tel. 089-550608-0 | info (at) stollcomputer.de